Leitung: Ralf Fehring und Mathias Wennemann
Info: 0179 - 229 16 20 oder 0521 - 40 34 29 oder mwennemann@web.de
Viele stadtnahe Biotope können durch einfache Pflegemaßnahmen in ihrem Naturschutzwert aufgebessert werden. Ziel der AG ist es, ausgewählte Flächen in Abstimmung mit Eigentümern und Behörden durch praktische Maßnahmen im Sinne des Naturschutzes aufzuwerten.
Hier die nächsten Einsatztermine:
jeweils Samstags, 10-17 Uhr (oder wie jeder Zeit und Interesse hat, nur Vormittags oder nur Nachmittags oder ähnlich):
01., 15. und 29. Oktober
12. und 26. November
10. Dezember
28. Januar 2023
11. und 25. Februar 2023
Einsatzort zunächst immer "Dünenfeld auf dem Sennefriedhof".
Zugang über Windelsbleicher Straße 139 oder Brinkstraße 48 (nur Fußweg),
Zur Mitte der Saison wechseln wir über zum
"Naturdenkmal Flugsanddüne auf dem Freibadgelände Senne",
Am Waldbad 72 (Zugang über Feuerwehrweinfahrt), 33659 Bielefeld.
Im Anschluss an die Wintersaison mit Gehölzarbeiten folgen noch mind. 2 Temine mit Müllaktionstagen
im März/April (vorbehaltlich 11. und 25.3.23 - Termine müssen noch mit der Stadt abgestimmt werden).
Informationen bei Mathias Wennemann: 0179 - 229 16 20 oder 0521 - 40 34 29 oder mwennemann@web.de
Bundesnaturschutzgesetz
(Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege)
BNatSchG in der am 1.3.2010 in Kraft getretenen Fassung
§ 40
Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
(1) Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen und Arten durch Tiere und Pflanzen nichtheimischer oder invasiver Arten entgegenzuwirken.
(2) Arten, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es sich um invasive Arten handelt, sind zu beobachten.
(3) Die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder ergreifen unverzüglich geeignete Maßnahmen, um neu auftretende Tiere und Pflanzen invasiver Arten zu beseitigen oder deren Ausbreitung zu verhindern. Sie treffen bei bereits verbreiteten invasiven Arten Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Auswirkungen der Ausbreitung zu vermindern, soweit diese Aussicht auf Erfolg haben und der Erfolg nicht außer Verhältnis zu dem erforderlichen Aufwand steht. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für in der Land- und Forstwirtschaft angebaute Pflanzen im Sinne des Absatzes 4 Satz 3 Nummer 1.
(4) Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Künstlich vermehrte Pflanzen sind nicht gebietsfremd, wenn sie ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten der Mitgliedstaaten nicht auszuschließen ist. Von dem Erfordernis einer Genehmigung sind ausgenommen
1. der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft,
2. der Einsatz von Tieren
a) nicht gebietsfremder Arten,
b) gebietsfremder Arten, sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind, zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes,
3. das Ansiedeln von Tieren nicht gebietsfremder Arten, die dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen,
4. das Ausbringen von Gehölzen und Saatgut außerhalb ihrer Vorkommensgebiete bis einschließlich 1. März 2020; bis zu diesem Zeitpunkt sollen in der freien Natur Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden.
Artikel 22 der Richtlinie 92/43/EWG ist zu beachten.
(5) Genehmigungen nach Absatz 4 werden bei im Inland noch nicht vorkommenden Arten vom Bundesamt für Naturschutz erteilt.
(6) Die zuständige Behörde kann anordnen, dass ungenehmigt ausgebrachte Tiere und Pflanzen oder sich unbeabsichtigt in der freien Natur ausbreitende Pflanzen sowie dorthin entkommene Tiere beseitigt werden, soweit es zur Abwehr einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten erforderlich ist.
Für weitere Informationen: >> http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/40.html
Adresse
Naturwissenschaftlicher Verein für Bielefeld u. Umgegend e.V. Adenauerplatz 2
33602 Bielefeld
Geschäftsstelle Öffnungszeiten
Mittwochs von 09.00 - 13.00 Uhr
Bibliothek Öffnungszeiten
Mi. von 09.00 - 13.00 Uhr
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